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Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherung, Zahnversicherung
Wie ist die private Krankenversicherung aufgebaut?
Die private Krankenversicherung besteht aus fünf Bausteinen.
Mit diesen einzelnen Bausteinen können Sie sich Ihren gewünschten Krankenversicherungsschutz ganz nach Belieben zusammen stellen: Von der Grundabsicherung mit Leistungen ähnlich wie in der gesetzlichen Krankenkasse - bis hin zu Spitzenleistungen in allen Bereichen. 1. Ambulante Behandlungen
Ambulante Tarife erstatten Ihnen die die Kosten für Arztbesuche, für Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen, Fango) sowie Hilfsmittel (wie z.B. eine Brille oder Hörgeräte).

2. Beim Zahnarzt
Ein Zahntarif übernimmt die Kosten für Kontrolluntersuchungen, Zahnbehandlungen, Zahnersatz oder für Kieferorthopädie (z.B. die Zahnspange für Ihr Kind). Auch hier bestimmen allein Sie über die Höhe der Leistungen. Für Zahnbehandlungen können Sie zwischen 80 und 100% vereinbaren - beim Zahnersatz zwischen 40 und 90%.

3. Stationäre Aufenthalte
Der stationäre Tarif erstattet Ihnen alle Kosten, die durch ärztliche Behandlung, Unterkunft und Pflege im Krankenhaus entstehen.

Sie entscheiden vorher ob Sie die Privatstation mit Ein- oder Zweibett-Zimmer und Behandlung durch den Chefarzt bevorzugen, oder ob der Aufenthalt im Mehrbett-Zimmer in Verbindung mit den Stationsarzt ausreicht. Einige Tarife bieten auch eine Kombination aus Mehrbett-Zimmer und Chefarztbehandlung an.

4. Pflegepflichtversicherung
Seit dem 01.01.1995 ist die Pflegeversicherung gesetzlich vorgeschriebenen.

Angestellte erhalten auch hier einen Arbeitgeberzuschuss von 50% des Beitrages, maximal aber 30,28 Euro monatlich (nach gesetzlicher Höchstgrenze § 257/SGB V). Bei der genauen Höhe des Arbeitgeberanteils gibt es aber auch regionale Unterschiede.

5. Beitragsentlastung im Rentenalter (auch gesetzlicher Zuschlag genannt)
Durch das ´Gesundheitsreformgesetzes 2000´ ist diese Regelung seit dem 01. Januar 2000 fest vorgeschrieben: Alle Person, die das 20. Lebensjahr bereits vollendet haben, müssen in der privaten Krankenversicherung einen Beitragszuschlag von 10% bezahlen. Dieser Zuschlag wird während Ihres Arbeitslebens verzinslicht angespart und mit erreichen des 65. Lebensjahres zur Reduzierung der Beiträge im Rentenalter verwendet. Der gesetzliche Zuschlag wird übrigens nur für die Krankenversicherung erhoben, nicht aber für die Pflegeversicherung und ebenso wenig für eventuell vereinbarte Tagegelder. Denn die Pflegeversicherung läuft ab 65 Jahren ohnehin beitragsfrei weiter und ein Tagegeld wird in diesem Alter auch nicht mehr benötigt.

Zusätzlich können Sie noch folgende Bausteine hinzufügen:

Tagegeld bei Verdienstausfall
Wer länger arbeitsunfähig ist, muss mit Einkommensverlusten rechnen. Hier können Sie mit einer Kranken-Tagegeldversicherung vorsorgen.

Krankenhaus-Tagegeld
Krankenhausaufenthalte sind relativ selten und dauern meist auch nur ein paar Tage. Ein Krankenhaus-Tagegeld ist deshalb eigentlich nicht notwenig.

Kurtarife
Kuren werden von den Rentenversicherungsträgern (LVA, BfA, o. Knappschaft) bezahlt. Wer aber nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ist (Selbständige und Freiberufler), kann Kurleistungen extra versichern.

Pflege-Zusatzversicherung
Wenn Ihnen die Leistungen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflegeversicherung nicht reichen, können Sie sich zusätzlich absichern. Fast jede Gesellschaft bietet hierfür entsprechende Tarife an.

Entlastungs-Tarife
Viele Krankenversicherungen bieten sog. Entlastungstarife an. Hiermit wird der Beitrag ab dem 65. Lebensjahr um einen festen Betrag oder um einen bestimmten Prozentsatz gesenkt.
Nachteil: Sollten Sie später einmal die Gesellschaft wechseln oder wieder in gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren, verlieren Sie alle Ansprüche hieraus.
 
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