Startseite Frage + Antwort Ich bin Arbeitnehmer. Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
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Ich bin Arbeitnehmer. Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?
Ich bin Arbeitnehmer. Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln?

Bis Juli 2006 war es gesetzlich so geregelt, dass alle Angestellten immer dann in eine private Krankenversicherung wechseln konnten, wenn das jährliche Bruttoeinkommen innerhalb eines Jahres eine Grenze von 47.700 Euro übersteigt. Der Übertritt war dann immer zum Januar des nächsten Jahres möglich. Bei einem Arbeitgeberwechsel war der Übertritt sogar sofort möglich, sofern das Einkommen bei der neuen Firma mindestens 3.975,00 Euro pro Monat betragen hätte.
Durch die neue Gesundheitsreform von 2006 wird ein Wechsel in Zukunft jedoch zusätzlich erschwert. Die genauen Eckpunkte stehen derzeit zwar noch nicht fest, doch spätestens ab der der nächsten Sitzung im September sollen Angestellte nur noch dann in eine private Versicherung wechseln können, wenn ihr Einkommen seit mindestens 3 Jahren, also von 2004 bis einschließlich 2006 über der Verdienstgrenze lag.
 
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