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Behandlungsarten
Die Krankenhausbehandlung kann vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie ambulant durchgeführt werden. Welche Behandlungsart für den jeweiligen Patienten in Frage kommt, entscheiden der einweisende Arzt bzw. die behandelnden Ärzte im Krankenhaus. Vollstationäre Behandlung Die vollstationäre Behandlung ist die klassische Krankenhausbehandlung. Sie umfasst neben der erforderlichen medizinischen Behandlung (Ärztliche Behandlung, Krankenpflege, Arzneimittel etc.) auch Unterkunft und Verpflegung. Diese Variante ist die teuerste und aufwändigste Form der Behandlung im Krankenhaus und kommt dann in Betracht, wenn keine der nachfolgend erläuterten Behandlungsarten möglich bzw. medizinisch ausreichend ist. Mehrkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder z.B. für Chefarztbehandlung (Wahlleistungen) müssen gesetzlich Versicherte selbst tragen. Gleichwohl sind Zweibettzimmer in vielen Krankenhäusern schon Standard, so dass diesbezüglich keine Mehrkosten für die Patienten anfallen. Solche Mehrkosten können, sofern gewünscht, über private Zusatzversicherungen abgedeckt werden. Die Krankenhausbehandlung soll in geeigneten nächstgelegenen Krankenhäusern erfolgen, näheres dazu im Abschnitt "Wahl des Krankenhauses". Teilstationäre Behandlung Die teilstationäre Behandlung schließt neben der medizinischen Versorgung eine Unterbringung und Versorgung entweder nur tagsüber oder nur nachts mit ein (z. B. Tagesklinik). Sie kommt in Frage, wenn eine ständige Unterbringung (vollstationäre krankenhausbehandlung) medizinisch nicht notwendig erscheint. Man spricht in diesem Sinne auch von tagesklinischer- oder nachtklinischer Behandlung. Vorstationäre Behandlung Unter der vorstationären Behandlung ist die Behandlung im Krankenhaus ohne Unterkunft und Verpflegung zu verstehen. Vorstationäre Aufenthalte sind vor allem dann die geeignete Behandlungsmethode, wenn es gilt, die Notwendigkeit einer vollstationären Behandlung abzuklären oder eine solche vorzubereiten. Vorstationäre Krankenhausbehandlung ist auf längstens drei Behandlungstage innerhalb von fünf Tagen vor dem Beginn der eigentlichen, vollstationären Krankenhausbehandlung begrenzt. Nachstationäre Behandlung Wie die vorstationäre Behandlung beinhaltet auch die nachstationäre Behandlung keine Unterkunft und keine Verpflegung. Sie kommt in Frage, wenn es gilt, den Behandlungserfolg eines stationären Aufenthaltes zu sichern. Nachstationäre Krankenhausbehandlung ist auf sieben Behandlungstage innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Ende des stationären Aufenthaltes begrenzt, wobei es in medizinisch begründeten Fällen Ausnahmen geben kann. Ambulante Krankenhausbehandlung Da Krankenhäuser in Deutschland, außer im Sinne von Notfallambulanzen, an der ambulanten ärztlichen Versorgung grundsätzlich nicht teilnehmen, ist ambulante Krankenhausbehandlung durch den Gesetzgeber auf ambulante Operationen beschränkt. |
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