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Kann ich später in die gesetzliche Kasse zurück? |
Kann ich später in die gesetzliche Kasse zurück?
Grundsätzlich: Nein. Aber es gibt auch Ausnahmen.
Für Angestellte ist eine Rückkehr von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung dann möglich, wenn das Einkommen wieder unterhalb der gültigen Verdienstgrenze liegt. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn die Bezüge langsamer steigen als die Verdienstgrenze - oder wenn Sie von einer Vollzeit- auf eine Teilzeitbeschäftigung umsteigen.
Selbständige können unter bestimmten Voraussetzungen während der ersten drei Jahre der Selbständigkeit zurück wechseln. Aber auch wenn sie wieder ein Angestellltenverhältnis aufnehmen und mit Jobstart unterhalb der Verdienstgrenze liegen, ist eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse möglich.
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