Neue Regelung zum Wechsel in die PKV
(gilt nur für Arbeitnehmer)
Mit der Gesundheitsreform vom 02. Februar 2007 wurde durch den Bundestag beschlossen, dass Arbeitnehmer unter Umständen nicht mehr sofort in die private Krankenversicherung wechseln können.
Alle Arbeiter und Angestellte, deren Einkommen erst nach 2003 über der Pflichtversicherungsgrenze lag, müssen von da an drei Jahre in Folge die jeweils gültige Verdienstgrenze überschritten haben, um sofort in eine private Krankenversicherung wechseln zu können.
Dies bedeutet, dass Ihr Bruttoeinkommen in den Jahren 2005 und 2006 mindestens so hoch gewesen sein musste bzw. in diesem Jahr noch erreichen muss:
- im Jahr 2005: 46.800 EUR
- im Jahr 2006: 47.250 EUR
-
im Jahr 2007: 47.700 EUR
Demnach gelten ab sofort für alle angestellten GKV-Mitglieder folgende Einkommensgrenzen und Fristen, um in eine private Versicherung wechseln zu können:
Brutto-Jahresverdienst über
Pflichtversicherungsgrenze seit |
Wechsel in die PKV frühestens
möglich zum |
| 2003 (Grenze war 45.900 EUR) |
jederzeit |
| 2004 (Grenze war 46.350 EUR) |
01.01.2007 |
| 2005 (Grenze war 46.800 EUR) |
01.01.2008 |
| 2006 (Grenze war 47.250 EUR) |
01.01.2009 |
| 2007 (Grenze ist 47.700 EUR) |
01.01.2010 |
| 2008 (Grenze noch unbekannt) |
01.01.2011 |
| etc. |
etc. |
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Fazit:
Für Angestellte, welche im Jahr 2003 mehr als 45.900 EUR verdient haben, ändert sich nichts. Sie können nach wie vor jederzeit in eine private Versicherung wechseln und müssen lediglich die normalen, regulären Kündigungsfristen einhalten.
Alle anderen Angestellen, die mit ihrem Einkommen erst ab dem Jahr 2004 über der Pflichtversicherungsgrenze liegen, haben nach dem 19.01.2007 keine Möglichkeit mehr, kurzfristig in die PKV zu wechseln, sondern müssen zunächst 3 Jahre lang warten.
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